Der nächste Kurs beginnt im Februar 2018!
Heilpraktiker für Psychotherapie (1)
Geprüfter Psychologischer Berater / Lebensberater (2)
Die Psychotherapieausbildung ist für Alle geeignet, die in beratender Funktion mit Menschen tätig sind. Hier werden die Grundlagen der Kommunikation, aber auch Veränderungen des Gesundheitszustandes und deren Behandlungsmöglichkeiten erläutert.
Die berufsbegleitende Psychotherapieausbildung nach HPG (Heilpraktikergesetz) ist methodisch / didaktisch so aufgebaut, dass sie der aktuellen Lernpsychologie entspricht. Neben der Vermittlung von theoretischem Wissen wird der Unterricht durch Übungen und praktische Fallbeispiele ergänzt.
Themen des Unterrichts (1 Wochenende/Monat) sind neben den Grundlagen der Psychotherapie die wichtigsten Störungsbilder nach ICD-10 (Klassifikationssystem psychischer Störungen): Demenzen, Alkohol- und Drogenabhängigkeit, Schizophrenie, Depression, Manie, Angststörungen, Phobien, Posttraumatische Belastungsstörung, Zwänge, Essstörungen (Magersucht, Bulimie), Schlafstörungen, Sexuelle Störungen, Persönlichkeitsstörungen (z.B. Borderline Persönlichkeitsstörung), Störungen in der Kindheit und Jugend
Ergänzt wird der Unterricht durch weitere Themen, wie z.B. Anamnese und Diagnostik (die professionell geleitete Befragung des Patienten) und die Grundlagen verschiedener Psychotherapieverfahren.
Um den Kurs erfolgreich zu absolvieren und gut vorbereitet für die Prüfung zu sein, ist eine tägliche Lernzeit von mindestens einer Stunde erforderlich.
Psychotherapieausbildung – Voraussetzungen
Seit 1939 besteht in Deutschland die Möglichkeit, außerhalb eines Medizin- bzw. Psychologiestudiums im Rahmen der Heilpraktikererlaubnis die staatlich anerkannte Therapieerlaubnis zu erhalten.
Diese staatliche Heilerlaubnis wird seit 1993 vom Gesetzgeber auch nur für das Gebiet der Psychotherapie erteilt (Heilpraktiker eingeschränkt für Psychotherapie).
Mit dieser eingeschränkten Heilerlaubnis für Psychotherapie ist es möglich, eine eigene Praxis für Psychotherapie zu eröffnen und den Titel „Heilpraktiker/in eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ zu führen.
Voraussetzungen für die Überprüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie
In einer Überprüfung durch den Amtsarzt/Amtspsychiater wird festgestellt ob der Antragsteller/die Antragstellerin geeignet ist, den Beruf Heilpraktikers für Psychotherapie auszuüben.
Im Heilpraktikergesetz steht dazu: „Die Überprüfung hat sich darauf zu erstrecken, ob die antragstellende Person so viele heilkundliche Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, dass die Ausübung der Heilkunde durch sie nicht zu einer Gefahr für die Volksgesundheit wird“.
Speziell für die eingeschränkte Erlaubnis für Psychotherapie ist der § 8.2 maßgebend:
„8.2 Bei sonstigen antragstellenden Personen, die glaubhaft versichern, sich ausschließlich im Bereich der Psychotherapie heilkundlich betätigen zu wollen, ist eine auf das Gebiet der Psychotherapie eingeschränkte Überprüfung Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten vorzunehmen……“
Um zu dieser Überprüfung zugelassen zu werden, muss ein entsprechender Antrag an das Gesundheitsamt gestellt werden.
Für die gesamte Abwicklung der Anmeldung, der Durchführung der Prüfung, sowie der Ausstellung der Erlaubnisurkunde (nach erfolgreicher Prüfung) berechnet die zuständige Verwaltungsbehörde ca. 600 Euro Gebühren.
Zu prüfen ist laut Gesetz, dass der Antragsteller/die Antragstellerin über ausreichende Kenntnisse der psychologischen Diagnostik, der Psychopathologie und der klinischen Psychologie verfügt, sowie die Befähigung besitzen, die Patienten entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln.
Allgemeine Voraussetzungen zur Anmeldung zur Überprüfung:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde
- mindestens das vollendete 25. Lebensjahr
- mindestens Hauptschulabschluss mit Schulabgangszeugnis
- Führungszeugnis ohne Eintrag, aktuell
- Ärztliches Attest, aktuell
Prüfungsorte in Mecklenburg-Vorpommern:
Psychotherapieausbildung in Schwerin – Der nächste Kurs beginnt im Februar 2018
Kursdauer: 14 Monaten
Unterricht: 14x je 1 Wochenende im Monat, 10.00 bis 17.15 Uhr
Kosten: 2800,- Euro (mtl. Raten á 220,- Euro möglich)
zzgl. 150,- Euro Einschreibegebühr
Anmeldung an: Ausbildung@Gesundheitszentrum-Schwerin.de